Mit den ersten Schneeflocken wird das Thema Streupflicht und Schneeräumung aktuell. Wir bieten Ihnen sämtliche Leistungen nach § 93 Abs. 1 für die kalte Jahreszeit an.
Dank der Schlagkraft unserer Maschinen räumen wir schnell & zuverlässig und können somit auch bei schwierigsten Witterungsverhältnissen unsere Arbeit machen.
Leistungsfähige Maschinen und unser flexibles Arbeitsmodell bescheren Ihnen rutschfreie Straßen und Gehwege. Wir sorgen dafür, dass Ihre Gehwege, Hauszugänge, Einfahrten und Parkflächen sicher und gefahrlos zu benutzen sind.
Glatteis ist im Winter eine ständige Gefahr auf Straßen und Gehwegen. Wir garantieren mit unserem Service, dass Ihre Verkehrswege §93 Abs. 1 konform sind.